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FAQ
1
Sind bereits ausgeführte Massnahmen auch förderberechtigt?
2
Welche Flächen sind beitragsberechtigt?
3
Darf ich mit der Ausführung beginnen, bevor ich eine Förderzusage erhalten habe?
4
Fördert das Gebäudeprogramm auch den Ersatz von Türen?
5
Erhalte ich auch Fördergelder für kleine Sanierungsprojekte?
6
Welche Erleicherungen gibt es für geschützte Bauten und Bauteile?
7
Erhalte ich Fördergelder für neue Fenster mit Doppelverglasung?
8
Darf ich die Sanierungsarbeiten selber ausführen?
9
Fördert das Gebäudeprogramm auch Ersatzneubauten?
10
Sind Innendämmungen förderberechtigt?
11
Können Stockwerkeigentümer gemeinsam ein Gesuch einreichen?
12
Sind Gemeindebauten auch förderberechtigt?
13
Sind Unternehmen förderberechtigt, die mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben?
14
Erhalte ich auch Fördergelder, wenn mein Gebäude nicht fossil beheizt wird?
15
Fördert das Gebäudeprogramm auch die Sanierung von Zweitwohnungen?
16
Welcher Kanton ist für die Förderung meines Gebäudes zuständig?
17
Was ist ein U-Wert und wie berechne ich ihn?
18
Müssen die U-Werte in jedem Fall eingehalten werden?
19
Können bei unterschiedlichen Konstruktionsaufbauten einer Aussenwand durchschnittliche U-Werte berechnet werden?
20
Was muss ich bei lärmbelasteten Gebäuden beachten?
21
Was sollte ich bezüglich Radon beachten?
22
Bei mir leben am und im Gebäude Vögel oder Fledermäuse. Was muss ich bei der Sanierung beachten?
23
Wie gehe ich vor, wenn ich nach der Förderzusage die gedämmte Fläche erweitern möchte?
24
Wie gehe ich vor, wenn ich mit dem Projekt fertig bin?
25
Kann ich die Investitionen von den Steuern abziehen?
26
Worauf müssen Vermieter achten?
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