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Welche Flächen sind beitragsberechtigt? |
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Beitragsberechtigt sind grundsätzlich nur bereits vor der Sanierung beheizte Gebäudeteile. Dies bedeutet, dass beispielsweise Anbauten, Aufbauten (z.B. Dachaufstockungen), neue Lukarnen, Wintergärten oder Balkonverglasungen nicht förderberechtigt sind. Beispiele und Spezialfälle finden Sie im Anhang der Wegleitung zum Gesuchsformular.
Als Ausnahme zur Grundregel ist die Sanierung folgender Gebäudeteile förderberechtigt, falls die geforderten U-Werte eingehalten werden:
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Estrich (neue Dach-, Kniestock- oder Giebeldämmung, Fensterersatz);
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unbeheizte Untergeschosse (neue Wand- und Bodendämmung, Fensterersatz);
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Sockel.
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