FAQ
Sind Unternehmen förderberechtigt, die mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die mit der EnAW eine freiwillige Zielvereinbarung ohne Verpflichtung abgeschlossen haben, sofern sie keinen Vertrag mit der Stiftung Klimarappen abgeschlossen haben.
Nicht förderberechtigt sind hingegen:
- Unternehmen, die mit der EnAW eine Zielvereinbarung und mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag zum Verkauf ihrer Übererfüllung abgeschlossen haben;
- Unternehmen, die mit dem Bund eine Verpflichtung zur Begrenzung ihrer CO2-Emissionen eingegangen und somit von der CO2-Abgabe befreit sind.


