| Sind Unternehmen förderberechtigt, die mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben? |
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Förderberechtigt sind Unternehmen, die mit der EnAW eine freiwillige Zielvereinbarung ohne Verpflichtung abgeschlossen haben, sofern sie keinen Vertrag mit der Stiftung Klimarappen abgeschlossen haben. Nicht förderberechtigt sind hingegen:
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