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Welche Erleichterungen gibt es für geschützte Bauten und Bauteile? |
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Für geschützte Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden. Als geschützt gelten Bauten und Bauteile,
- die Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden sind und in diesen Inventaren als von "nationaler" oder "regionaler Bedeutung" eingetragen sind ("denkmalgeschützt"); sowie
- die von einer offiziellen Behörde als geschützt definiert werden (z.B. Baubehörde, Orts- und Stadtbildkommissionen, etc.).
In beiden Fällen muss dem Gesuch eine schriftliche Bestätigung beiliegen. Die Erleichterungen gelten nur für Bauteile, für die ein schriftlicher Nachweis vorliegt, dass sie die geforderten U-Werte nicht erfüllen können oder dürfen. Es gelten die folgenden Erleichterungen:
- Fenster: Glas-U-Wert von 1.1 W/m2K (mit Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl)
- Wand, Dach, Boden gegen aussen: U-Wert von 0.25 W/m2K
- Wand, Decke, Boden gegen unbeheizt bzw. Erdreich (>2 m): U-Wert von 0.28 W/m2K.
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