Gesuch stellen Kt SG
Gesuch stellen St. Gallen |
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Der Kanton St.Gallen fördert die Sanierung Ihres Gebäudes. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für die Verbesserung der Wärmedämmung von Einzelbauteilen (Bedingungen). Berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner, wie viel Fördergeld Sie erhalten.
Gesuchsformular
Seit dem 1. April 2013 werden die Formulare über das Gesuchsportal ausgefüllt. Die alten Gesuchsformulare im PDF-Format sind nicht mehr gültig. Um Ihr Gesuch zu erfassen, erstellen Sie hier zunächst Ihren persönlichen Zugang. Wenn Sie bereits einen Zugang besitzen, gehen Sie hier direkt zum Gesuchsportal. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie hier. Die Wegleitung unterstützt Sie beim Ausfüllen des Gesuchsformulars.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Energieagentur St. Gallen GmbH (E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
, Tel. 058 228 71 81).
Abschlussformular
Nach einer Förderzusage verbleiben Ihnen 2 Jahre, die Massnahmen umzusetzen und der Bearbeitungsstelle das Abschlussformular einzureichen. Das Abschlussformular wird innerhalb dreier Monate geprüft.
Bitte beachten Sie Folgendes beim Einreichen des Abschlussformulars:
- Sie haben Ihr Gesuchsformular über das Gesuchsportal erstellt: Auch das Abschlussformular muss dort erstellt werden. Loggen Sie sich dazu erneut auf dem Gesuchsportal ein.
- Sie haben das Gesuchsformular vor dem 01.04.2013 als PDF eingereicht: Füllen Sie Ihr Abschlussformular bitte über das Gesuchsportal aus. Um es online zu erfassen, erstellen Sie hier zunächst Ihren persönlichen Zugang. Wenn Sie bereits einen Zugang besitzen, gehen Sie hier direkt zum Gesuchsportal. Falls Sie das Abschlussformular als PDF noch heruntergeladen hatten und es bereits vorbereitet haben, können Sie uns dieses gerne noch schicken. Wir akzeptieren Eingaben von PDF-Formularen noch bis zum 1. Oktober 2013.
Weitere Förderung im Bereich Energie des Kantons St.Gallen
Der Kanton St.Gallen unterstützt nicht nur die Sanierung von bestehenden Gebäuden. Er fördert auch:
- Sonnenkollektoranlagen
- Wärmenetze
- Biogasproduktionsanlagen
- Informations- und Beratungsprojekte
- Vorgehensberatung für energetische Gebäudemodernisierungen
- Ersatz von Elektroboilern (ab 1.1.2012)
- Ersatz der Beleuchtung in Nichtwohnbauten (ab 1.1.2012)
- Automatische Holzfeuerungen mit mehr als 70kW Feuerungswärmeleistung (ab 1.1.2012)
Weitere Informationen finden Sie bei der Energieagentur St. Gallen GmbH (www.energieagentur-sg.ch).



