Für geschützte Bauten und Bauteile werden unter gewissen Bedingungen Erleichterungen gewährt. In allen anderen Fällen müssen die U-Werte eingehalten werden. Werden die U-Werte aus anderen Gründen (bauphysikalische Gründe, baupolizeiliche Auflagen, etc.) nicht erreicht, sind die Flächen nicht beitragsberechtigt.


