Nein. Die vom Gebäudeprogramm ausgerichteten Förderbeiträge gelten als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Subventionen. Sie erfüllen die dafür erforderlichen drei Kriterien (Art. 18 Abs. 2 Bst. a des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer [MWSTG]):

  • Die Subventionen werden von der öffentlichen Hand ausgerichtet (gemäss der Definition in Art. 12 Abs. 1 MWSTG sowie Art. 12 Abs. 2 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 [MWSTV]);
  • Die Begünstigten erbringen keine konkrete Gegenleistung; und
  • die Subventionen werden gestützt auf gesetzliche Grundlagen ausgerichtet (Gesetz, Verordnung, Reglement, Beschluss, Erlass usw.).

Bei der Berechnung von Mietzinserhöhungen müssen die für energetische Sanierungsarbeiten erhaltenen Förderbeiträge von den Investitionskosten abgezogen werden.

Dach und Fassade

Wände mit guter Wärmedämmung schützen nicht automatisch auch gut vor Lärm. Bestimmte Dämmstoffe können die Situation sogar verschlechtern. Achten Sie deshalb darauf, einen Dämmstoff zu wählen, der auch gute schalldämmende Eigenschaften aufweist.

Fenster

Fenster mit guter Wärmedämmung bieten nicht zwangsläufig auch einen guten Schallschutz. Auf dem Markt sind jedoch bereits Produkte erhältlich, die Energieeffizienz und Schallschutz miteinander verbinden. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob solche Fenster in Ihrem Fall sinnvoll sind. Ist Ihre Liegenschaft einer starken Lärmbelastung ausgesetzt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Förderbeiträge für Schallschutzfenster erhalten. Bei besonders hoher Lärmbelastung kann sogar eine Pflicht zum Einbau solcher Fenster bestehen. Die entsprechenden Vorschriften und Verfahren unterscheiden sich je nach Lärmart und Kanton. Wenden Sie sich an die zuständige kantonale oder kommunale Fachstelle für Lärmschutz. Dort erhalten Sie Auskunft über das weitere Vorgehen. Die entsprechenden Kontaktadressen finden Sie unter:

laerm.ch

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran im Boden entsteht. In der Schweiz verursacht Radon jährlich 200 bis 300 Todesfälle und ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Radongas kann unter anderem durch undichte Stellen in der Gebäudehülle in ein Gebäude eindringen. Wenn Sie ein Gebäude sanieren, sollten Sie deshalb prüfen, ob es sich in einem Gebiet mit erhöhtem Radonrisiko befindet und ob zusätzliche bauliche Massnahmen erforderlich sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit. Dort finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen zum Thema Radon.

Asbest ist in der Schweiz generell verboten. Bei Gebäuden, die vor Inkrafttreten dieses Verbots erstellt wurden, kann jedoch weiterhin ein Gesundheitsrisiko bestehen. Bei Renovationen trägt die Eigentümerschaft die Kosten für die fachgerechte Entfernung von Asbest. Das Gebäudeprogramm gewährt keine Förderbeiträge für Asbestsanierungen.

Broschüre: «Sanieren, aber richtig»

Umfassende Informationen finden Sie unter: Asbest (admin.ch)