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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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Steuerabzug

Aufwendungen für Gebäudesanierungen können bei der Bundessteuer und in den meisten Kantonen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie können jedoch nur denjenigen Teil der Kosten abziehen, den Sie selbst tragen. Nicht abziehen können Sie durch Förderbeiträge gedeckte Kosten. Klären Sie beim Steueramt ab, welche Aufwände abzugsberechtigt sind.