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Glarus

Der Kanton Glarus fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude.

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Geförderte Massnahmen

  • Einzelmassnahmen Wärmedämmung
  • Einzelmassnahmen Holzfeuerung
  • Einzelmassnahmen Wärmepumpe
  • Einzelmassnahmen Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einzelmassnahmen Solarkollektor
  • Sanierung ohne Etappierung Bonus für umfassende Sanierung
  • Neu- und Ersatzneubauten Neubau / Ersatzneubau Minergie-P und GEAK A/A
  • Wärmenetzprojekte Neubau/Erweiterung Wärmenetz oder Wärmeerzeugungsanlage
  • Indirekte Massnahmen Analyse und Beratung
  • Indirekte Massnahmen Massnahmen zur Qualitätssicherung

Das müssen Sie beachten

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Alle Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen. Nachträglich eingereichte Gesuche sind nicht förderberechtigt.

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Förderberechtigt sind nur Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Ausnahmen sind Solarwärme-Anlagen und der Anschluss an ein Wärmenetz.

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Einzelfallweise Festlegung von Beiträgen für: Leuchtturmprojekte, Weiterbildungskurse, Indoveranstaltungen, Studien/Berichte

So gehen Sie vor

Weitere Informationen zu den Fördersätzen und Bedingungen finden Sie auf der Website der Energiefachstelle des Kantons Glarus.

Mehr erfahren


Auf dem Gesuchsportal des Kantons Glarus können Sie das Antragsformular für ein Fördergesuch direkt ausfüllen.

Zum Gesuchsportal

Kontakt

  • Allgemeinen Fragen zur Förderung und zum Thema EnergieFragen zu kantonalen Förderungen

    Bearbeitungsstelle Glarus

    Mailebs@gl.ch
    Tel055 646 64 66

Erfolgreiche Beispiele

  • Ferienhaus GL Mehr erfahren
  • Talblick GL Mehr erfahren

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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